Diese Gruppe dürfte der linksextremen Szene zuzuordnen sein. Die Beschwerdeführerin beanstandet zwar, es sei nicht dargetan, wie der Polizeibeamte zu dieser Einschätzung komme. Es ist jedoch gerichtsnotorisch, dass die Personen, welche sich, als Gruppe agierend, auf dem Gelände der Reitschule Auseinandersetzungen mit der Polizei liefern, diese beschimpfen und teilweise auch tätlich angreifen, oftmals linken oder gar linksextremen Kreisen zuzuordnen sind. Was die Beschwerdeführerin betrifft, so wurde sie nicht nur als Teil dieser, der Polizei sehr negativ gesinnten Gruppe wahrgenommen, sondern trat zusätzlich in Erscheinung.