Zudem räumt sie in ihrer Replik selber ein, in der fraglichen Situation die Arme gehoben zu haben, will diese Reaktion jedoch als Selbstbegünstigung verstanden wissen. Damit darf zumindest als eingestanden gelten, dass es am 18. April 2019 zu gewissen, noch näher abzuklärenden Auseinandersetzungen zwischen der Beschwerdeführe-