1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Ziffer 2 der Verfügung der Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 11. Juli 2019 wird aufgehoben. Die Kosten des Strafverfahrens BM 29915 im Umfang von CHF 839.40 trägt der Kanton. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 800.00, trägt der Kanton. 3. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers, Rechtsanwalt B.________, wird auf CHF 1‘882.70 bestimmt. 4. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Beschwerdeführer, a.v.d. Rechtsanwalt B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, Staatsanwalt C.________ (mit den Akten)