2 ter Drogeneinfluss wurde eingestellt. Hingegen wurde er mit Strafbefehl vom 12. Juli 2019 wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Konsum von Kokain schuldig erklärt und zu einer Busse von CHF 200.00 sowie der Bezahlung der Verfahrenskosten von CHF 150.00 verurteilt.