3. Gemäss Anzeigerapport vom 4. Juli 2019 wurde der Beschwerdeführer anlässlich eines Raufhandels zwischen mehreren Mitgliedern unterschiedlicher Motorradclubs am 11. Mai 2019 um 18.24 Uhr durch die Polizei angehalten und auf die Polizeiwache geführt. Am 12. Mai 2019 um 01.00 Uhr wurde ein Drogen-Schnelltest durchgeführt, der ein positives Ergebnis auf Kokain ergab. In der gleichen Nacht um 02.15 Uhr wurde der Beschwerdeführer als beschuldigte Person wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz und Raufhandel einvernommen.