1. Am 11. Juli 2019 stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren gegen den Beschuldigten wegen Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz durch Fahren unter Drogeneinfluss ein. Die Verfahrenskosten von CHF 839.40 legte sie dem Beschuldigten auf. Eine Entschädigung und eine Genugtuung wurden nicht ausgerichtet. Der Beschuldigte (nachfolgend: Beschwerdeführer), amtlich vertreten durch Rechtsanwalt B.___