Aufgrund dieser Aussagen ist auch ohne schriftliche Dokumentation davon auszugehen, dass der Verstorbene hinreichend über die anstehende Operation und die damit verbundenen Risiken aufgeklärt worden war und gestützt darauf in das geplante Vorgehen eingewilligt hatte. Auch das IRM bestätigt in seinem Gutachten vom 13. Februar 2019: «Unter Berücksichtigung der konkreten Notfallsituation und fehlender Behandlungsalternativen erscheint die wiederholte, mündliche Aufklärung und Information des Patienten als adäquat nachvollziehbar, was durch das konkludente Verhalten des Patienten bestätigt wird».