_ gesprochen zu haben. Er konnte detailliert erklären, wie er dem Patienten anhand von Bildern am Computer den Tumor gezeigt und das Problem erklärt habe, dass das Risiko einer Querschnittslähmung, von Blutungen oder gar des Sterbens diskutiert worden sei und dass der Patient dies verstanden habe (Einvernahme vom 12. November 2015 Z. 144 ff.). Aufgrund dieser Aussagen ist auch ohne schriftliche Dokumentation davon auszugehen, dass der Verstorbene hinreichend über die anstehende Operation und die damit verbundenen Risiken aufgeklärt worden war und gestützt darauf in das geplante Vorgehen eingewilligt hatte.