Als es die Laborwerte zugelassen hätten, sei am 31. August 2015 die Operation durchgeführt worden. Dass die Operation sich um drei Tage verzögerte, war somit auf medizinische Umstände zurückzuführen und ändert nichts daran, dass ihre Vornahme dringend gewesen ist. Bedeutsam ist weiter, dass gemäss Gutachten die gewählte Vorgehensweise die einzige Behandlungsoption darstellte. Hätte man beispielsweise weitere Bestrahlungen vorgenommen, hätten diese die drohende Querschnittslähmung eher beschleunigt als verhindert.