am 28. August 2015 richtigerweise als Notfall eingestuft worden, der eine sofortige operative Entlastung des Rückenmarks erfordert habe. Mit der Operation sei lediglich deshalb zugewartet worden, weil der Patient zu jenem Zeitpunkt noch blutverdünnende Medikamente eingenommen habe, die im Falle einer Operation ein Verblutungsrisiko dargestellt hätten. Deshalb hätten zuerst die Gerinnungswerte stabilisiert werden müssen. Als es die Laborwerte zugelassen hätten, sei am 31. August 2015 die Operation durchgeführt worden.