2009, S. 685 ff.). Eine Verletzung dieser Pflichten kann mit anderen Worten zur Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung führen. 5.5 Die Behauptung der Beschwerdeführer, die vorzunehmende Operation sei nicht dringend gewesen, wird durch das Gutachten des IRM vom 13. Februar 2019 klar widerlegt. Gemäss Gutachter sei der Zustand von A.A.________ am 28. August 2015 richtigerweise als Notfall eingestuft worden, der eine sofortige operative Entlastung des Rückenmarks erfordert habe.