Im Rahmen des vorliegenden Verfahrens würden sich Fragen stellen wie, ob die Diagnose auf exakte Weise gestellt worden, ob die angewendete Behandlung geeignet, die Operation dringend und der modus operandi korrekt gewesen seien und insbesondere, ob im Zeitpunkt des plötzlichen Auftretens von Problemen die richtigen Entscheidungen getroffen worden seien. Es sei offensichtlich, dass eine Strafverfolgungsbehörde nicht über die nötigen Kenntnisse verfüge, um diese Fragen zu beantworten und die sich stellenden Probleme zu lösen. Die Erstellung eines Gutachtens sei daher unausweichlich.