Sie vertreten die Ansicht, die Erstellung eines Gutachtens sei immer dann angezeigt, wenn es Fragen zu klären gäbe, welche das, was jedermann aus seiner allgemeinen Lebenserfahrung wisse, übersteigen würden. Im Rahmen des vorliegenden Verfahrens würden sich Fragen stellen wie, ob die Diagnose auf exakte Weise gestellt worden, ob die angewendete Behandlung geeignet, die Operation dringend und der modus operandi korrekt gewesen seien und insbesondere, ob im Zeitpunkt des plötzlichen Auftretens von Problemen die richtigen Entscheidungen getroffen worden seien.