Dass der Verstorbene auch noch zwei Tage vor dem Operationstermin in der Cafeteria sein konnte, war darauf zurückzuführen, dass vor der Operation die Medikation gegen den Bluthochdruck abgesetzt werden mussten. Nichtsdestotrotz handelte es sich um einen Notfall, wie das Gutachten vom 13. Februar 2019 unmissverständlich festhält. An diesem Ergebnis hätte auch ein