Mit Verfügung vom 11. Juli 2019 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Gegen die Einstellungsverfügung erhoben die vorgenannten Angehörigen (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 26. Juli 2019 Beschwerde. Sie beantragten, die angefochtene Verfügung sei aufzuheben. Die Staatsanwaltschaft sei anzuweisen, die Untersuchung weiterzuführen und zu den Anträgen der Beschwerdeführer Stellung zu beziehen; sei es, indem sie ihnen stattgebe oder indem sie deren Ablehnung begründe.