1. Am 31. August 2015 verstarb A.A.________ während einer Operation in der I.________ (Spital). Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) eröffnete daraufhin eine Untersuchung gegen unbekannte Täterschaft wegen fahrlässiger Tötung. Am 4. September 2015 konstituierten sich die Ehefrau des Verstorbenen, B.A.________, sowie seine Kinder C.A.________, D.A.________, E.A.________ und F.A.________ als Straf- und Zivilkläger im besagten Verfahren. Mit Verfügung vom 11. Juli 2019 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.