Demnach werden die Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 1‘600.00, im Umfang von einem Viertel, ausmachend CHF 400.00, dem Beschwerdeführer auferlegt. Drei Viertel der Verfahrenskosten, ausmachend CHF 1‘200.00, trägt der Kanton Bern.