, E.________, F.________ und G.________ erneut zu befragen, wobei die Teilnahme- und Konfrontationsrechte des Beschwerdeführers zu beachten sind und ihm die Möglichkeit eingeräumt werden muss, den einzuvernehmenden Personen Fragen zu stellen. Soweit der Beschwerdeführer die Zuweisung des Verfahrens an eine andere Staatsanwaltschaft beantragt, wird auf die Beschwerde nicht eingetreten.