Die Staatsanwaltschaft nahm das Verfahren mit Verfügung vom 29. Mai 2018 nicht an die Hand. Nachdem eine von B.________ erhobene Beschwerde vom Obergericht des Kantons Bern mit Beschluss BK 18 262 vom 9. August 2018 gutgeheissen worden war und die Staatsanwaltschaft ein Verfahren eröffnete hatte, stellte sie dieses am 1. Juli 2019 ein. Gegen die Einstellungsverfügung erhob B.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 25. Juli 2019 Beschwerde. Seine Rechtsbegehren lauten wie folgt: 1. Die Verfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Berner Jura-Seeland vom 1. Juli 2019 im Verfahren BJS 1811323 sei aufzuheben;