4. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Beschwerdeführer (direkt) - Rechtsanwältin B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Kantonalen Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben, Staatsanwalt C.________ (mit den Akten) Bern, 12. September 2019 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Die Präsidentin: