Aus den Akten ergibt sich, dass die amtliche Verteidigerin der Staatsanwaltschaft am 12. Juni 2019 ein frankiertes Schreiben an den Beschwerdeführer als Anwaltspost zukommen liess, mit der Bitte um Weiterleitung (Eingang bei der Staatsanwaltschaft am 13. Juni 2019). Mit Blick auf den Zeitpunkt der Zustellung der Verfügung vom 5. Juni 2019 an die amtliche Verteidigerin ist davon auszugehen, dass diese Post vom 12. Juni 2019 die erwähnte Verfügung enthielt.