Diese Verfügung wurde der amtlichen Verteidigerin am 11. Juni 2019 zugestellt. Die amtliche Verteidigerin führt in ihrer Stellungnahme im Beschwerdeverfahren aus, sie habe dem Beschwerdeführer alle Verfügungen unverzüglich weitergeleitet. Insbesondere habe sie ihre Korrespondenz jeweils in einem verschlossenen vorfrankierten Briefumschlag direkt der Staatsanwaltschaft zugestellt (Doppelbriefumschlag), um gegenüber der Zustellung an das Regionalgefängnis Zeit zu sparen.