5. Der Beschwerdeführer wurde an der delegierten Einvernahme vom 20. Mai 2019 darauf hingewiesen, dass er auf seine Kosten eine Verteidigung nach freier Wahl beziehen oder eine amtliche Verteidigung beantragen könne. Aus dem Protokoll Hafteröffnung vom 21. Mai 2019 ergibt sich, dass der Beschwerdeführer für diese Einvernahme vom Vortrag die Verteidigung durch Rechtsanwältin B.________ gewünscht hatte und dass er einverstanden gewesen war, dass sie ihn auch künftig in diesem Verfahren verteidigen wird (S. 2, Z. 26 ff.). Rechtsanwältin B.__