2 ungefiltert gegenüber den Behörden vertritt. Gleiches gilt betreffend die Weigerung, aussichtslose Prozesshandlungen vorzunehmen (Urteil des Bundesgerichts 6B_1447/2017, 6B_414/2018 vom 21. Dezember 2018 E. 5.2 mit Verweis auf BGE 138 IV 161 E. 2.4).