3. Der Beschwerdeführer rügt, kein Wahlrecht gehabt zu haben. Aufgrund seiner finanziellen Situation sei er praktisch gezwungen gewesen, der amtlichen Verteidigung durch Rechtsanwältin B.________ zuzustimmen. Weiter führt er aus, die amtliche Verteidigerin habe ihm eine Verfügung zu spät erst nach Ablauf der Beschwerdefrist zugestellt. Es gehe um seine Zukunft und so etwas sollte nicht vorkommen. Es sollte klar sein, dass das Vertrauensverhältnis deswegen gestört sei.