1. Am 1. Mai 2019 eröffnete die Kantonale Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) eine Untersuchung gegen den Beschuldigten wegen qualifizierten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Mit Verfügung vom 16. Juli 2019 wies die Staatsanwaltschaft den Antrag des Beschuldigten auf Wechsel der amtlichen Verteidigung ab. Dagegen reichte der Beschuldigte (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 18. Juli 2018 Beschwerde ein und beantragte einen Wechsel der amtlichen Verteidigung.