3 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Das Ausstandsgesuch gegen die Gesuchsgegnerin wird abgewiesen. 2. Auf die Erhebung von Verfahrenskosten wird verzichtet. 3. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Gesuchsteller - der Gesuchsgegnerin (mit den Akten) Bern, 14. August 2019 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Die Präsidentin: