Dies wiege schwer, da zahlreiche Akten des Versicherers erst nach der Begründung der Einsprache vom 4. Mai 2019 bei der Staatsanwaltschaft eingegangen seien. Diese Akten hätten offensichtlich ebenfalls der Erstellung des Sachverhalts gedient. Die Gerichtspräsidentinnen hätten sich bereits ein Urteil gebildet, ohne den Standpunkt des Gesuchstellers zu diesen neuen Akten erfahren zu haben. Das Gerichtsverfahren diene jedoch dazu, sämtliche Akten – verbunden mit den Aus-