__ als auch gegen Gerichtspräsidentin D.________. Mit Schreiben vom 22. Juli 2019 liess Gerichtspräsidentin C.________ der Beschwerdekammer die Akten zugehen und beantragte, das Ausstandsbegehren sei abzuweisen. Am 25. Juli 2019 verfügte die Verfahrensleitung, dass ein Ausstandsverfahren eröffnet, auf die Einholung einer Stellungnahme bei Gerichtspräsidentin D.________ verzichtet und dem Gesuchsteller Gelegenheit gegeben werde, innert 10 Tagen zu replizieren. Der Gesuchsteller replizierte am 26. Juli 2019 und teilte mit, dass er weiterhin am Ausstandsbegehren gegen Gerichtspräsidentin D.________ festhalte. Da Rechtsanwalt B.___