___ wird angefragt, ob ein Rückzug der Einsprache nicht doch die bessere Variante wäre. Das Gericht hat in solchen Fällen kaum Ermessensspielraum. Der Beschuldigte liest ganz offensichtlich seine Post nicht richtig durch und hält sich dann halt auch nicht an die Aufforderungen etwas zu tun und an Fristen. Diese Vorladungsverfügung unterzeichnete Gerichtspräsidentin D.________ in Vertretung (i.V.). Am 15. Juli 2019 stellte der Gesuchsteller, vertreten durch Rechtsanwalt B.________, ein Ausstandsgesuch sowohl gegen Gerichtspräsidentin C.________ als auch gegen Gerichtspräsidentin D.________.