Nach Rückfrage beim Versicherer hielt die Regionale Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) mit Verfügung vom 13. Juni 2019 am Strafbefehl fest und überwies die Akten zur Durchführung der Hauptverhandlung an das Regionalgericht Bern-Mittelland (nachfolgend: Regionalgericht). Das Geschäft wurde Gerichtspräsidentin C.________ zugeteilt. Diese lud mit Verfügung vom 3. Juli 2019 zur Hauptverhandlung vom 17. September 2019 vor. In Ziffer 9 der Verfügung führte sie aus: Herr Fürsprecher B.________ wird angefragt, ob ein Rückzug der Einsprache nicht doch die bessere Variante wäre.