1. Mit Strafbefehl vom 8. März 2019 wurde A.________ (nachfolgend: Gesuchsteller) wegen Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz durch Missbrauch von Ausweisen und Kontrollschildern (Nichtabgabe trotz behördlicher Aufforderung) schuldig erklärt. Er erhob dagegen am 21. März 2019 fristgerecht Einsprache. Nach Rückfrage beim Versicherer hielt die Regionale Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) mit Verfügung vom 13. Juni 2019 am Strafbefehl fest und überwies die Akten zur Durchführung der Hauptverhandlung an das Regionalgericht Bern-Mittelland (nachfolgend: Regionalgericht).