3. Zu eröffnen: - dem Straf- und Zivilkläger/Beschwerdeführer - dem Beschuldigten - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, a.o. Staatsanwältin F.________ (mit den Akten) Bern, 13. August 2019 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Die Präsidentin: