6. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden bestimmt auf CHF 600.00, dem Beschwerdeführer auferlegt (Art. 428 Abs. 1 StPO) und mit seiner Sicherheitsleistung verrechnet. 3 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 600.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt und mit seiner geleisteten Sicherheit verrechnet.