hat als Dozent während des Frühjahrssemesters 2019 an dem ich teilgenommen habe gesagt: Gemäss des Europäischen Gerichts darf ein Journalist / Freelancer nicht mit einem Stadionverbot belegt, oder der Teilnahme an einer Veranstaltung, auch Pressekonferenz ausgeschlossen werden. Urteil 12675/05 vom 8. Oktober 2009 wegen ungerechtfertigter Einschränkung der Meinungsfreiheit. Der neue I.________ (Fussballclub)-COO E.________ hat in seiner Funktion als COO, und operativer Leiter Kommunikation des I.________ (Fussballclub), mir als Journalist, und Freelancer den Zutritt zum Stadion, und dem Pressebüro des I.________ (Fussballclub) verwehrt. […]