_, welcher vom Beschwerdeführer als Datenschutzbeauftragter betitelt werde, in Wahrheit aber ebenfalls Mitglied des Verwaltungsrates der Ärztezentrum F.________ AG und administrativer Leiter derselben sei, die Geschäftsleitung der Ärztezentrum F.________ AG. Als Mitglied der Praxisgemeinschaft und als Verwal-