1. Der Berufschauffeur C.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) erstattete am 1. März 2018 Strafanzeige gegen Dr. med. A.________ (nachfolgend: Beschuldigter). Er wirft ihm vor, bei dem in der gleichen Praxisgemeinschaft arbeitenden Hausarzt des Beschwerdeführers, med. pract. D.________, unerlaubt Einsicht in sein Patientendossier genommen und sich dadurch strafbar gemacht zu haben. Die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) stellte das Verfahren am 15. Januar 2019 ein. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 19. Januar 2019 Beschwerde.