4. Die Verfahrenskosten trägt der Kanton Bern (Art. 59 Abs. 4 StPO). 3 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Das Ausstandsgesuch des Regionalgerichts C.________ wird gutgeheissen. 2. Die Strafsache wird an das Regionalgericht Bern-Mittelland übertragen. 3. Die Kosten des Ausstandsverfahrens, bestimmt auf CHF 600.00, trägt der Kanton Bern.