1. Das Gesuch um Aktenbeizug wird gutgeheissen. Das Amt für Landwirtschaft und Natur des Kantons Bern, Veterinärdienst, wird angewiesen, der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland die vollständigen und unzensierten Akten betreffend den Straf- und Zivilkläger im Zusammenhang mit der Meldung vom 23. November 2015 herauszugeben. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 600.00, trägt der Kanton. 3. Zu eröffnen: - der Gesuchstellerin (mit den Akten) - dem Gesuchsgegner Mitzuteilen: - der Beschuldigten 1, v.d. Rechtsanwalt B.________ - dem Straf- und Zivilkläger, v.d. Rechtsanwältin D.________