4. Aus den vorhandenen zensierten Aktenstücken des VeD (vgl. Akten Staatsanwaltschaft Faszikel VeD) geht hervor, dass insgesamt zwei Meldungen betreffend Tierhaltung des Straf- und Zivilklägers beim VeD eingingen. Diese Meldungen führten zu den Kontrollen am 12. August 2015 bzw. am 9. Dezember 2015. Die erste Meldung ging via F.________ am 6. Mai 2015 beim VeD ein. Der Straf- und Zivilkläger war bei der durch die erste Meldung ausgelösten Kontrolle am 12. August 2015 nicht anwesend und erfuhr erst nachträglich durch die gewährte Akteneinsicht davon. Auslöser für sein Akteneinsichtsgesuch war die Kontrolle vom 9. Dezember 2015.