Mittels Edition der gesamten und unzensierten ihn betreffenden Akten beim VeD werde es möglich sein, den Denunzianten und somit die unbekannte Täterschaft zu identifizieren. Nachdem der VeD der Staatsanwaltschaft ebenfalls nur die dem Straf-und Zivilkläger zugestellten Akten übermittelte und sich weigerte, die vollständigen und zensierten Akten herauszugeben, stellte die Staatsanwaltschaft das vorliegend zu beurteilende Gesuch.