In diesem Zusammenhang stellte die Staatsanwaltschaft bei der Beschwerdekammer am 19. Juli 2019 ein Gesuch um Aktenbeizug. Sie beantragte, das Amt für Landwirtschaft des Kantons Bern, Veterinärdienst, sei anzuweisen, ihr sämtliche den Straf- und Zivilkläger betreffende Akten unzensiert herauszugeben. Das Amt für Landwirtschaft des Kantons Bern, Veterinärdienst, (nachfolgend: VeD oder Gesuchsgegner) nahm innert verlängerter Frist am 2. September 2019 Stellung mit dem Antrag, das Gesuch sei abzuweisen. Die Staatsanwaltschaft hielt in ihrer Replik vom 9. September 2019 am gestellten Antrag fest.