1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen die Beschuldigte 1 und unbekannte Täterschaft ein Strafverfahren wegen Verleumdung, evtl. übler Nachrede, Hausfriedensbruchs sowie Verletzung des Geheim- und Privatbereichs durch Aufnahmegeräte zum Nachteil von C.________ (nachfolgend: Straf- und Zivilkläger). In diesem Zusammenhang stellte die Staatsanwaltschaft bei der Beschwerdekammer am 19. Juli 2019 ein Gesuch um Aktenbeizug.