Die Staatsanwaltschaft ist daran, ein entsprechendes psychiatrisches Gutachten in Auftrag zu geben. Wie einem Schreiben an die Verteidigung vom 23. Juli 2019 entnommen werden kann, soll sich der Sachverständige bis Ende September 2019 vorgängig zur Aus- führungs- und Wiederholungsgefahr äussern. Die Staatsanwaltschaft ist folglich bemüht, die notwendigen Abklärungen zeitnah vorzunehmen. Bis diese vorliegen und hoffentlich eine geeignetere Unterbringung für den Beschwerdeführer gefunden werden kann, ist ihm das Erdulden der Untersuchungshaft zuzumuten.