Der erste Brand wurde in einem abbruchreifen Haus gelegt und der Beschwerdeführer gab an, sich vergewissert zu haben, dass dieses leer ist. Auch gemäss Polizeibericht scheint keine unmittelbare Gefährdung für Leib und Leben von Personen bestanden zu haben. Inzwischen liegen aber ernstzunehmende Drohungen des Beschwerdeführers vor, das Haus seiner Nachbarn in Brand zu setzen. Dass eine solche Tat eine massive Gefahr für Leib und Leben der betroffenen Personen darstellen und hohen Sachschaden verursachen würde, bedarf keiner weiteren Erläuterungen.