Vor diesem Hintergrund kann nicht mehr ohne weiteres auf seine Beteuerungen, er würde niemals Menschen gefährden, vertraut werden. Ohne vertiefte psychiatrische Untersuchung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschätzbar, zu was sich der Beschwerdeführer von den ihn bedrohenden Stimmen in Zukunft noch veranlassen lässt. Nach dem bisherigen Verlauf der Geschehnisse und nach entsprechenden Äusserungen gegenüber E.________ besteht insbesondere eine mehr als nur hypothetische Wahrscheinlichkeit, dass der Beschwerdeführer tatsächlich versucht sein könnte, ihr Haus in Brand zu setzen.