als glaubhaft. Gegenüber der Polizei erklärte sie, sie fühle sich in ihrer Existenz bedroht, weil sich das Vorgehen des Beschwerdeführers auch gegen ihre Pensionäre richten würde. Sie selber könne nicht mehr schlafen, da sie nicht mehr wisse, zu was der Beschwerdeführer fähig sei und ob er seine Drohungen wahrmachen werde (Einvernahme vom 2. Juli 2019 Z. 73 ff., insbesondere Z. 180 ff. und Z. 257 ff.). Diese Angst scheint nicht unberechtigt, wenn man die Entwicklungen im Verhalten des Beschwerdeführers betrachtet. Mittlerweile lässt er es nicht mehr beim Schreiben und Schimpfen bewenden, sondern nimmt auch tätliche Handlungen gegenüber Sachen und Tieren vor.