7 über. Teils versuchte er inzwischen auch, seine Drohungen in die Tat umzusetzen. So gab er selber an, mit Splittern präparierte Äpfel in das Pferdegehege geworfen zu haben (2. Einvernahme vom 11. Juli 2019 Z. 31). Auch gestand er ein, Steine an die Fahrzeuge seiner Nachbarn geworfen zu haben (Einvernahme vom 11. Juli 2019 zu den Anzeigen E.________ Z. 154 ff.). Soweit im Beschwerdeverfahren beurteilbar, erachtet die Beschwerdekammer die Angaben von E.________ als glaubhaft.