So ist das sich immer weiter zuspitzende Verhältnis zwischen dem Beschwerdeführer und seinen Nachbarn von grosser Bedeutung. Der Beschwerdeführer sieht in ihnen offenbar Verbrecher, die zu diesen «Leuten» gehören und eine Bedrohung für ihn darstellen würden. E.________, die im Nachbarhaus einen Pferdereitstall betreibt, reichte zwischen Juli 2018 und Juli 2019 zahlreiche Gefährdungsmeldungen betreffend den Beschwerdeführer ein und erstattete mehrfach Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs, Beschimpfung, Drohung und Sachbeschädigung.