Wie hoch sein Gefahrenpotential gewesen ist, lässt sich dem Rapport nicht entnehmen. Ein in einem leerstehenden Haus entfachtes Feuer ist jedoch nur schwer zu kontrollieren. Der Beschwerdeführer verliess die Liegenschaft gemäss eigenen Angaben unmittelbar nach dem Legen des Brandes und ging nach Hause (2. Einvernahme vom 11. Juli 2019 Z. 188). Er überliess das brennende Haus somit seinem Schicksal. Wäre das Feuer erst später entdeckt und gelöscht worden, hätte es sich bestimmt schon viel weiter ausgebreitet und dementsprechend höheren Sachschaden verursacht.